Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 14.09.2006

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06   

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https://dejure.org/2007,3785
LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2007,3785)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2007,3785)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2007,3785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Behinderung der Wahl des Betriebsrates bei Wahlbeobachtung durch Mitarbeiter der Personalabteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 2 BetrVG; § 20 Abs. 1 BetrVG; § 23 Abs. 3 BetrVG
    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers; Interesse des Betriebsrats auf rückwirkende Feststellung der Behinderung einer nicht angefochtenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers; Interesse des Betriebsrats auf rückwirkende Feststellung der Behinderung einer nicht angefochtenen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 20; ; BetrVG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19 Abs. 2 § 20 Abs. 1, 2 § 23 Abs. 3
    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Beanstandung der Betriebsratswahl ohne Anfechtung - kein Anspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeberin zur Unterlassung der Wahlbeobachtung durch Mitarbeiter der Personalabteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beobachtete Betriebsratswahl

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wache am Wahlbüro zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Behinderung der Betriebsratsarbeit: Betriebsrats-Wahlbeobachtung durch Mitarbeiter der Personalabteilung?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Das Bundesarbeitsgericht habe mit Beschluss vom 06.12.2000 (- 7 ABR 34/99 -) entschieden, es sei unzulässig, dass Wahlbewerber Einblick in die Wählerliste während des Wahlvorgangs erhielten, weil diese Information über die Wahlbeteiligung genutzt werden könnte, um unzulässigen Druck auf Wahlberechtigte auszuüben.

    In die Wahlakten besteht ein Einsichtsrecht, und zwar sowohl der Arbeitnehmer wie des Arbeitgebers, aber auch jeder im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, weil sich daraus unter Umständen die Begründung einer Wahlanfechtung ergibt (BAG vom 6.12.2000 - 7 ABR 34/98 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48).

    Der Verneinung eines Verstoßes der Arbeitgeberin gegen § 20 BetrVG steht die vom Betriebsrat herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 (7 ABR 34/99 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48) nicht entgegen.

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    In die Wahlakten besteht ein Einsichtsrecht, und zwar sowohl der Arbeitnehmer wie des Arbeitgebers, aber auch jeder im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, weil sich daraus unter Umständen die Begründung einer Wahlanfechtung ergibt (BAG vom 6.12.2000 - 7 ABR 34/98 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können deshalb das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechtes trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG vom 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; BAG vom 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können deshalb das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechtes trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG vom 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; BAG vom 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Eine Antragsänderung liegt dann vor, wenn der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens geändert oder erweitert wird (BAG vom 31.01.1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12; BAG vom 19.02.1991 - 1 ABR 36/90 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 26).
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Der Arbeitgeber muss wissen, in welchen Fällen ihn eine Sanktion durch Verhängung eines Ordnungsgeldes treffen kann (BAG vom 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - AP ArbGG 1979 § 78 n. F. Nr. 2).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Feststellungs- und Leistungsanträgen (vgl. BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 13/98 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 43; BAG vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 7; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 73/82 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 3) besteht für die gerichtliche Entscheidung über Verpflichtungen aus einem konkreten Vorgang kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und keine Rechtsfolgen mehr erzeugt.
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Feststellungs- und Leistungsanträgen (vgl. BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 13/98 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 43; BAG vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 7; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 73/82 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 3) besteht für die gerichtliche Entscheidung über Verpflichtungen aus einem konkreten Vorgang kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und keine Rechtsfolgen mehr erzeugt.
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Der Arbeitgeber muss wissen, in welchen Fällen ihn eine Sanktion durch Verhängung eines Ordnungsgeldes treffen kann (BAG vom 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - AP ArbGG 1979 § 78 n. F. Nr. 2).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes können deshalb das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechtes trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG vom 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; BAG vom 16.04.2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9; BAG vom 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

  • LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen des Verstoßes gegen das Verbot der

    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18 zu Ziffer II 2 b cc der Gründe ; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 20 Rd 1; Richardi, BetrVG 7. Aufl. § 20 Rd 12; BAG vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972 = EZA § 19 BetrVG 1972 Nr. 40 Rd 24 = Ziffer II 3 a der Gründe; LAG München 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - Rd 27 und LAG Niedersachsen vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - Rd 51).
  • LAG Hamm, 04.03.2014 - 7 TaBVGa 7/14

    Abbruch von Betriebsratswahlen

    Insoweit wird vertreten, dass eine unzulässige Beeinflussung der Wahl eine Wahlanfechtung rechtfertigen kann (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007, 9 TaBV 80/06 bei juris Rdnr. 46), soweit das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte (Richardi aaO, § 20 Rdnr. 28), aber auch, dass eine Nichtigkeit der Wahl auf die Fälle des offenen Terrors beim Wahlakt selbst zu beschränken ist (Fitting u.a., BetrVG 26.A., § 20 Rdnr. 32).
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18

    1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die

    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - BAG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - LAG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - alle abzurufen auf juris).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10601
LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2006,10601)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2006,10601)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. September 2006 - 9 TaBV 80/06 (https://dejure.org/2006,10601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 Abs 1 BetrVG, § 77 Abs 2 BetrVG, § 77 Abs 4 BetrVG, § 77 Abs 5 BetrVG, § 77 Abs 6 BetrVG
    Keine Zwangsvollstreckung bei Kündigung einer in einem gerichtlichen Vergleich festgehaltenen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - Betriebsvereinbarung - Regelungsabrede

  • Wolters Kluwer

    Kündbarkeit einer im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches abgeschlossenen Betriebsvereinbarung; Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Statthaftigkeit eines Zwangsvollstreckungsgegenantrags des Arbeitgebers im ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 53/91

    Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Unterrichtsstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06
    Der Vergleich ist durch die Prozessvollmacht gedeckt, § 81 ZPO (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 53/91 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 50) und außerdem durch die Entscheidung über die Zustellung des Titels als genehmigt anzusehen.

    Das Kündigungsrecht des § 77 Abs. 5 BetrVG gilt für beide Gestaltungen (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 53/91 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 50; LAG Hamburg Beschluss vom 6. Mai 1994 - 3 TaBV 8/93 - LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 2; Richardi, BetrVG, § 77 Rz. 232).

  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06
    Die Kündigung bedarf weder eines Grundes noch einer sachlichen Begründung (BAG Urteil vom 26. April 1900 - 6 AZR 278/88 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 35).

    Auch diese entfaltete mangels einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit keine Nachwirkung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG (BAG Urteil vom 26. April 1900 - 6 AZR 278/88 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 35; Richardi, BetrVG, § 77 Rz. 234).

  • LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 TaBV 8/93

    Erweiterung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates; Beteiligungsrecht des

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06
    Die Betriebsvereinbarung kann als Normenvertrag auch normative Regelung über betriebsverfassungsrechtliche Fragen treffen (LAG Hamburg Beschluss vom 6. Mai 1994 - 3 TaBV 8/93 - LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 20; Fitting, BetrVG, 23. Aufl., § 77 Rz. 45; DKK-Berg, 10. Aufl., § 77 Rz. 37, 40 a; GK-BetrVG/Kreutz, 8. Aufl., § 77 Rz. 210).

    Das Kündigungsrecht des § 77 Abs. 5 BetrVG gilt für beide Gestaltungen (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 53/91 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 50; LAG Hamburg Beschluss vom 6. Mai 1994 - 3 TaBV 8/93 - LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 2; Richardi, BetrVG, § 77 Rz. 232).

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06
    Den Befürchtungen des Arbeitsgerichts, die Kündbarkeit der Vereinbarung gefährde die Befriedungsfunktion des gerichtlichen Vergleiches oder berge gar die Gefahr des Rechtsmissbrauchs, kann dadurch wirksam begegnet werden, dass Mindestlaufzeiten, längere Kündigungsfristen oder eine Nachwirkung vereinbart werden (vgl. BAG Beschluss vom 28. April 1998 - 1 ABR 43/97 - EzA § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung Nr. 1).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 86/06

    Abwehr der Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. September 2006 - 9 TaBV 80/06 - wird zurückgewiesen.
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